Wir erstellen Ihre Steuererklärung und nutzen dabei zu Ihrem Vorteil den legalen Gestaltungsspielraum aus. Wir treten für Ihre Rechte ein und setzen Ihre Anliegen mittels Einsprüchen oder falls nötig mit Finanzgerichtsklagen durch.
Steuererklärungen sind für uns nicht nur der Blick in die Vergangenheit. Als aktive Berater ist es für uns selbstverständlich für Sie eine vorausschauende Steuerplanung vorzunehmen, damit Sie beruhigt durch den Paragraphendschungel geleitet werden und frühzeitig wissen, was Sie in der Zukunft steuerlich erwartet. Wir bilden bei der Deklarationsberatung das gesamte steuerliche Spektrum ab und verstehen uns neben dem Einkommensteuerrecht auch als Experten auf den Gebieten Körperschaft- sowie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Auszug aus unserem Leistungsspektrum:
- Einkommensteuererklärung bzw. einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung einschließlich aller erforderlichen Anlagen und Berechnungen
- Körperschaftsteuererklärung einschließlich aller Steueranmeldungen (Kapitalertragsteuererklärungen) und Steuerbescheinigungen
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung einschließlich Umsatzsteuerverprobung, Vorsteuervergütungsanträge
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Besprechung Ihrer Steuererklärung(en) mit intensiven Beratungsansätzen
- Prüfung Ihrer Steuerbescheide sowie außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe
- grenzüberschreitende Sachverhalte, internationale Steuerfragen, Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen (Verrechnungspreise, Betriebsstättenbesteuerung, internationale Immobilieninvestitionen)