Ihr Jahresabschluss als interne und externe Informationsquelle
Nach unserem ganzheitlichen Beratungsansatz erfüllt der Jahresabschluss neben den steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten auch weitere Funktionen: Der Jahresabschluss dient Ihnen als wichtige Informationsquelle und nimmt bei Ihrer Unternehmenssteuerung sowie Unternehmensplanung einen hohen Stellenwert ein. Zudem ist der Jahresabschluss eine Ihrer Visitenkarten nach außen (z. B. durch die auszugsweise Veröffentlichung im Unternehmensregister) und dient Ihrer Hausbank als wichtige Entscheidungshilfe bei der Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen Situation. Deshalb erstellen wir den Jahresabschluss ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen, z. B. mit ausführlichen Erläuterungen und wirtschaftlichen Analysen.

Steuerplanung und -gestaltung
Der Jahresabschluss ist auch der Ausgangspunkt für Ihre Steuerplanung und Steuergestaltung, da wir durch Ausnutzung von steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Wahlrechten ein steuerrechtliches Umfeld kreieren, das ganz individuell auf Ihre Verhältnisse ausgerichtet ist.

Auszug aus unserem Dienstleistungskatalog:

  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang) nach den gesetzlichen Vorschriften; gerne auch mit umfassenden Erläuterungen und Aufgliederungen
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung
  • Anlagenspiegel und Abschreibungsverzeichnisse mit Prüfung der Anlagenzu- und -abgänge
  • Plausibilitätsprüfung oder umfassende Prüfungshandlungen und Bescheinigung dieser Prüfungen
  • Ausführliche Präsentation einschließlich Besprechung und Beratung zur Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation
  • verkürzte Offenlegungsversion des Jahresabschlusses (bei offenlegungspflichtigen Unternehmen) und Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger Mitwirkung bei der Betriebsprüfung
  • Beratung im Zusammenhang mit steuerlichen Begünstigungen, wie Investitionsabzugsbeträgen, Rücklagen nach § 6b EStG sowie Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten